Die derzeit gültigen Festbeträge für Sehhilfen stammen aus dem Jahr 2008. Zuständig für eine Anpassung ist der GKV-Spitzenverband. Die Festbeträge werden auf Grundlage des Hilfsmittelverzeichnisses (Produktgruppe 25 – Sehhilfen) festgesetzt. Auch für die Erstellung und Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses ist der GKV-Spitzenverband verantwortlich. Die Überarbeitung der Produktgruppe, die aus dem Jahr 1997 stammt, ist dem Vernehmen nach derzeit in Arbeit. Es ist davon auszugehen, dass auf dieser Grundlage neue Festbeträge festgelegt werden. Damit ist jedoch erst in 2020 zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten neuer Festbeträge gelten die Festbeträge für Sehhilfen aus dem Jahr 2008.
Die ab 01.10.2021 gültigen Festbeträge finden sie im Moment noch im Newsletter für die jeweiligen Krankenkassen.