Die Innungsmitgliedschaft lohnt sich für jeden Betriebsinhaber. Zu den vielfältigen Innungsaufgaben gehören u. a. die überbetriebliche Ausbildung, die Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfung, die Fortbildung sowie Maßnahmen für eine erfolgreiche Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

Darüber hinaus werden über den Abschluss von Rahmenverträgen direkt finanziell wirksame Vorteile für Innungsmitglieder erwirkt.

Auf der ZVA-Homepage www.zva.de sind die bundesweit erhältlichen Angebote der Service-GmbH’s für Innungsmitglieder einsehbar. Die alphabetisch sortierte Aufstellung reicht von A wie AKA bis Z wie Zertifizierung. Hier wird das breite Angebotsspektrum erkennbar.

Innungsmitglieder profitieren von günstigen Beschaffungspreisen aufgrund unterschiedlicher Rahmenverträge, die vom Autokauf bis zu Versicherungsangeboten reichen. Zu den Beratungsangeboten zu den Themen Arbeits- und Wettbewerbsrecht, zu Aus- und Fortbildung sowie die juristische Erstberatung, die grundsätzlich von allen Geschäftsstellen angeboten werden, sind weitere Beratungsangebote und vielfältige Dienstleistungen erhältlich.  Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen Geschäftsstellen, um die entsprechenden Angebote abzufragen.

Berufspolitisch wirkungsvolles Handeln und Einflussnahme gelingen in der Regel immer erst durch Bündelung von Interessen – so zum Beispiel im Vorfeld der Gesetzgebung oder Verhandlungen mit anderen sozialen Gruppen wie Gewerkschaften oder Verbraucherverbänden. Für Politik und Verwaltung auf Landes-, Bundes- und zunehmend auch auf europäischer Ebene sind die Wirtschaftsverbände vorrangiger und ausschließlicher Ansprechpartner. Hier bringt der Verband den notwendigen Sachverstand ein und vertritt branchenspezifische Interessen. Der betriebliche Nutzen dieser Interessenvertretung wird häufig nicht sichtbar, vor allem dann, wenn geplante, kostenträchtige Regelungen im Vorfeld entschärft oder gar ganz verhindert werden können.

Ohne die Arbeit der Innung und des Zentralverbandes der Augenoptik hätten wir das Refraktionsrecht für Augenoptiker nicht erstritten. Überdies ist der Augenoptiker der einzige Leistungserbringer im Gesundheitswesen, der auch ohne ärztliche Verordnung Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen darf.

Außerordentlich ist der Zentralverband der Augenoptik an der Entwicklung der Aus- und Fortbildung beteiligt. Er unterstützt diverse Fach- und Fachhochschulen. Mit Ihrem Innungsbeitritt ermöglichen Sie, durch Ihren Beitrag ebenfalls eine niveauvolle Ausbildung.

Durch unsere Arbeit konnte erreicht werden, dass die Kontaktlinsenverordnung nicht nur den Augenärzten vorbehalten bleibt und vieles mehr….

Das alles hat der Berufsstand in der Gemeinschaft des Verbandes / der Innung in den vergangenen Jahren erreicht und geleistet. Darum werden Sie Innungsmitglied! Damit Sie in Zukunft in Ihrem Beruf arbeiten können wie bisher!