DIE AUGENOPTIKERINNUNG THÜRINGEN

 

Die Augenoptikerinnung Thüringen ist seit dem 26.01.1991 eine freiwillige Gemeinschaft selbständiger Thüringer Augenoptikermeister. Die Aufgabe ist, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Die Handwerksinnung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer und wird mit der Genehmigung der Satzung rechtskräftig.

Die Aufgabe der Innung ist es, die Interessen des Augenoptikerhandwerks und der ihm angeschlossenen Mitgliedsbetriebe wahrzunehmen. Ebenso obliegt der Innung die Aus- und Fortbildung. Die Augenoptikerinnung nimmt für den Berufsverband sowohl serviceorientierte als auch hoheitliche Aufgaben wahr und fördert damit das Augenoptikerhandwerk.

Weiterhin ist die Augenoptikerinnung Thüringen Mitglied des Zentralverbandes der Augenoptiker. Der ZVA vertritt die Gesamtinteressen der deutschen Augenoptiker. Er übernimmt Aufgaben, die der einzelne nicht oder nicht ausreichend wahrnehmen kann. Er setzt sich für die Absicherung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein und sorgt für die Klärung grundsätzlicher rechtlicher Probleme. Als Arbeitgeberverband ist er Tarifvertragspartner. Er ist genereller Ansprechpartner der Branche.