Gesetzliche Untergrenzen und festgeschriebene Erhöhungen:
Ausbildungsbeginn:
1.LehrJahr | 2.LehrJahr +18%* | 3.LehrJahr +35%* | |
2020 | 515,00 € | 607,70 € | 695,25 € |
2021 | 550,00 € | 649,00 € | 742,50 € |
2022 | 585,00 € | 690,30 € | 789,75 € |
2023 | 620,00 € | 731,60 € | 837,00 € |
*immer ausgehend von der Vergütung des 1. Lehrjahrs Abweichung durch Tarifvertrag? Laut Gesetzgeber gilt ein Tarifvorrang. Das heißt, die Ausbidungsvergütung darf unterhalb der Mindestanforderung liegen, wenn der Ausbildende an einen einschlägigen Tarifvertrag gebunden ist. Und ab 2024? Die Sätze der Mindestausbildungsvergütung werden ab 2024 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich neu berechnet. Weiterführende Informationen erhalten Innungsmitglieder in ihren Geschäftsstellen.