Nachstehend möchten wir noch einige Aufgaben der Augenoptiker- und Optometristen- Innung des Landes Thüringen aufführen:
- Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung zum Augenoptikerhandwerk nach den Vorgaben der Gesellenprüfungsordnung und des Berufsbildungsgesetzes.
- Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung gemäß den Vorgaben der Ausbildungsordnung der Handwerkskammer;
- Durchführung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach den gesetzlichen Vorgaben;
- Gemeinsame und damit preiswerte Werbung;
- Interessenvertretung versucht Einzelverträge mit den Krankenkassen, zu verhindern
- Vertretung gegenüber den Gewerkschaften – Verhinderung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages;
- Nutzung der Internetseiten des Bundesverbandes sowie von “optikernetz.de”
- Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten durch Sachverständige
- Durchführung von Begehungen und Antragstellung für Krankenkassenzulassung bei Neugründung als auch bei Veränderungen von Adressen bzw. fachlichen Leitern
- Interessenvertretung bei den Handwerkskammern und bei der Kreishandwerkerschaft Weimar – Sömmerda
- Verkauf von Formularen
- Regelmäßige Informationen in Rundschreiben, die den Berufsstand betreffen, sowie zu neuen gesetzlichen Vorgaben
- Fachvorträge und Berufsinformationen zu Vollversammlungen, die zweimal jährlich stattfinden
- Beratung der Innungsmitglieder bei allen den Betrieb betreffenden Angelegenheiten
Die Pressemeldungen der AOI Thüringen finden sie hier.