Nachstehend möchten wir noch einige Aufgaben der Augenoptiker- und Optometristen- Innung des Landes Thüringen aufführen:

  • Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfung zum Augenoptikerhandwerk nach den Vorgaben der Gesellenprüfungsordnung und des Berufsbildungsgesetzes.
  • Regelung und Überwachung der Lehrlingsausbildung gemäß den Vorgaben der Ausbildungsordnung der Handwerkskammer;
  • Durchführung der überbetrieblichen Lehrunterweisung nach den gesetzlichen Vorgaben;
  • Gemeinsame und damit preiswerte Werbung;
  • Interessenvertretung versucht Einzelverträge mit den Krankenkassen, zu verhindern
  • Vertretung gegenüber den Gewerkschaften – Verhinderung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages;
  • Nutzung der Internetseiten des Bundesverbandes sowie von “optikernetz.de”
  • Unterstützung in Rechtsstreitigkeiten durch Sachverständige
  • Durchführung von Begehungen und Antragstellung für Krankenkassenzulassung bei Neugründung als auch bei Veränderungen von Adressen bzw. fachlichen Leitern
  • Interessenvertretung bei den Handwerkskammern und bei der Kreishandwerkerschaft Weimar – Sömmerda
  • Verkauf von Formularen
  • Regelmäßige Informationen in Rundschreiben, die den Berufsstand betreffen, sowie zu neuen gesetzlichen Vorgaben
  • Fachvorträge und Berufsinformationen zu Vollversammlungen, die zweimal jährlich stattfinden
  • Beratung der Innungsmitglieder bei allen den Betrieb betreffenden Angelegenheiten

Die Pressemeldungen der AOI Thüringen finden sie hier.