In den letzten Jahren gab es immer wieder Streit zwischen Augenoptikern, die für Krankenkassen Kostenvoranschläge auf Wirtschaftlichkeit überprüfen, und Kontaktlinsenexperten beziehungsweise deren Kunden. Das Spannungsverhältnis ist keine Besonderheit in der Augenoptik, sondern besteht immer dann, wenn Versicherungen und Versicherungsnehmer sich gegenüber stehen. Denn Versicherungen wollen immer den Preis drücken und Versicherungsnehmer wollen eine möglichst komfortable Leistung erhalten. In der Augenoptik wird der Konflikt allerdings – und dies ist dann doch ungewöhnlich – durch Augenoptiker als Stellvertreter der Krankenkasse und des Kunden ausgetragen.

Im Kern geht es darum, welche Angaben zur Begründung einer Versorgung mit einem bestimmten Linsentyp im Kostenvoranschlag enthalten sein müssen. Eine Fachgruppe des Fachwissenschaftlichen Ausschusses des ZVA hat im September 2014 unter Vorsitz des Vizepräsidenten Christian Müller ein Formblatt (KVA-Formular) erarbeitet, das jedem Augenoptiker die Erstellung eines Kostenvoranschlages  für die Versorgung mit speziellen Kontaktlinsen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erheblich erleichtert.

Damit kann die Lage des Konus so wie die Beschaffenheit der Hornhaut mit wenigen Klicks beschrieben werden und ist damit ein – allerdings nicht verbindliches – Hilfsmittel für jeden Augenoptiker, der einen Kostenvoranschlag für die Keratokonusversorgung einreichen muss. Hier gibt es das Formblatt, das die öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen des Augenoptiker-Handwerks auf ihrer Jahresveranstaltung am 4. November in Frankfurt am Main einmütig zur Anwendung empfohlen haben, zum Herunterladen.

Download: 

Erlaeuterungen zum Ausfüllen des Beiblattes zum Kostenvoranschlag bei Keratokonusplastik

Beiblatt zum Kostenvoranschlag bei Keratokonus-Keratoplastik