Prüfungskommission
Zur Zeit wird die Liste der Prüfungskommisionsmitglieder überarbeitet.

Hinweise – für Prüfungsteilnehmer

Verhalten während der Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer ist verpflichtet, seine Materialien auf Vollständigkeit und Beschaffenheit sofort nach Erhalt zu kontrollieren. Während der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden. Zwischen den Prüfungsabschnitten werden Pausen eingelegt. Prüfungsraum, Nebenräume und dergleichen sind unbedingt sauber zu halten.

Das Benutzen von Handys und Smartwatches ist strengstens untersagt. Diese sind vor der Prüfung abzugeben.

Der Prüfungsteilnehmer ist berechtigt, seine Prüfungsarbeit vor Ablauf der Prüfungszeit abzugeben und den Raum zu verlassen. Eine nochmalige Aufnahme der Prüfungsarbeit zur Berichtigung oder Vervollständigung ist nicht möglich. Die fertige Arbeit wird persönlich beim Aufsichtführenden abgegeben. Wird die Prüfungsarbeit nach abgelaufener Zeit trotz Aufforderung nicht abgegeben, kann diese Arbeit nicht mehr zur Bewertung angenommen werden.

Täuschungshandlungen
Teilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Störung des Prüfungsablaufes schuldig machen, kann der Aufsichtführende vorläufig von der Prüfung ausschließen und die Prüfung auf Beschluss der Kommission für “nicht bestanden” erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres festgestellten Täuschungen. Gemeinschaftsarbeiten sind nicht statthaft. Bei technischen Problemen wenden sie sich an die Aufsichtsperson.

Reinigung
Der Prüfungsteilnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz, Maschinen, Gerätschaften und Kleinteile im sauberen Zustand zu übergeben!

Rücktritt
Bei Rücktritt nach Beginn der Prüfung, ohne dass ein triftiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Krankheit
Sollten Sie am Prüfungstag durch Krankheit verhindert sein, muss ein Krankenschein eingereicht werden, Sollte kein Krankenschein vorhanden sein, gilt es als unentschuldiges Fehlen bei der Prüfung und somit wird die Prüfung als “nicht bestanden” gewertet.

Prüfungsnummer
Prüfungsarbeiten ohne Prüfungsnummer können nicht bearbeitet werden. Daher ist am Prüfungstag die Prüfungsnummer mitzubringen.

Materialfehler
Bei Vorliegen von Materialfehlern, müssen diese spätestens innerhalb von 10 Min. nach Prüfungsbeginn beanstandet werden. Danach können diese nicht mehr berücksichtigt werden. Mit Aufkleben der Prüfungsnummer bestätigen Sie den Vollständigen und Einwandfreien Erhalt Ihrer Prüfungsmaterialien. Erhaltene Materialien sind am Ende der Prüfung abzugeben.

Neubenötigtes Material wird von der Prüfungskommission auf dem Deckblatt der Prüfung dokumentiert. Die defekten Materialien sind mit der Prüfung abzugeben.