Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) wurde am 10.4.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit am 11.4.2017 in Kraft. Bei Interesse kann das Gesetz direkt von der Homepage der Bundesanzeiger Verlag GmbH heruntergeladen werden.

Die Augenoptik ist von der Gesetzesänderung insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung des Leistungsanspruchs der gesetzlich Versicherten auf Sehhilfen betroffen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Sehhilfen bei einem „verordneten Fern-Korrekturausgleich für einen Refraktionsfehler von mehr als 6 Dioptrien bei Myopie oder Hyperopie oder mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus“.

Da das Gesetz ohne Übergangsfrist in Kraft trat, ergaben sich zunächst nicht unerhebliche Probleme. Mittlerweile sind die meisten relevanten Regelungen an die neue Gesetzeslage angepasst:

  • Mittlerweile gibt es fünf bundesweit gültige Versorgungsverträge, die die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen. Mit folgenden Krankenkasse existieren Verträge:
     o    AOK
     o    pronovaBKK
     o    GWQ+
     o    IKK
     o    Knappschaft/landwirtschaftliche Krankenkassen
  • Die Hilfsmittelrichtlinien wurden geändert und traten am 13. September 2019 in Kraft. 
  • Das Hilfsmittelverzeichnis – Produktgruppe 25 ist bereits überarbeitet und verabschiedet, tritt aber erst in Kraft, wenn auch die neuen Festbeträge erarbeitet und beschlossen sind. Dies wird voraussichtlich in 2020 der Fall sein.

 

Außerdem hat der ZVA Umsetzungsempfehlungen zum HHVG erarbeitet und immer wieder aktualisiert, die alle relevanten Fragestellungen zur Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten und Abrechnung beinhalten.

Sie erläutern:

  • die Voraussetzungen für eine Lieferberechtigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung;
  • die Anspruchsvoraussetzungen für eine Sehhilfe;
  • auf welcher Grundlage – ärztliche Verordnung oder Berechtigungsschein – gesetzlich Versicherte versorgt werden können;
  • was unter welchen Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Versicherungen abgerechnet werden kann;
  • wie man der gesetzlichen Verpflichtung zur Beratung des Versicherten und deren Dokumentation gerecht wird.

 

Die Umsetzungsempfehlungen stellen eine praxisorientierte Hilfe für alltägliche Fragen zum Thema Krankenkassen und zur Abrechnung dar. 

Hier können die aktuellen Umsetzungsempfehlungen heruntergeladen werden.