Änderung der PQ ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1.Januar 2022 sollen nur noch Betriebe zu Lasten der Krankenkassen abrechnen dürfen, die ein PQ-Zertifikat einer von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditierten PQ-Stelle haben. Damit werde die Abrechnungsberechtigung all derjenigen erlöschen, die beispielsweise vor einiger Zeit noch von der OQ-Stelle des VDEK präqualifiziert wurden. Ursprünglich hätte die Abreechnungsberechtigung solcher Betriebe bereits zum 1. Januar 2020 erlöschen sollen. Von der gesetzten Frist dürften in der Augenoptik ca. 1500 Betriebe betroffen sein.