Was sagt der Gesetzgeber?

Laut Fahrerlaubnisverordnung (FEV) muss jeder Kraftfahrzeugführer fahrtüchtig sein. Wer weiß, dass er schlecht sieht oder nur das Gefühl hat, nicht mehr klar zu sehen, ist gesetzlich verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Er sollte bald seine Augen überprüfen lassen und anschließend nicht mehr ohne Sehhilfe fahren. Sonst kann ihm bei einem Unfall zumindest Mitschuld mit all ihren juristischen Folgen (zum Beispiel Mithaftung) treffen.