Kassensysteme

Handlungsbedarf für Unternehmen gab es in den letzten Jahren auch in unserer Branche zur Genüge im Zusammenhang mit Kassenrichtlinie, GoBD, TSE und Co. Immer wieder melden sich Leser in der Redaktion, die noch einen Punkt auf ihrer Liste stehen haben: Die sogenannte Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO.

Auch jüngsten Recherchen der Optikernetz-Redaktion zufolge wird dieser Punkt wohl noch eine Weile offen bleiben.

Verschiedenen, bereits älteren Quellen im Internet ist sinngemäß folgende Formulierung zu entnehmen: „[…] Von einer Meldung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.“

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) schreibt nun in der aktuellen Version seiner Handreichung „Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020“, Stand Mai 2021, in Kapitel IX, Seite 36: „Die […] Mitteilungspflicht an das zuständige Finanzamt wurde durch die am 6. November 2019 durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ergangene Nichtbeanstandungsregelung so lange ausgesetzt, bis eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit vorhanden ist. (vgl. Kapitel III). Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP am 15. März 2021 (BT-Drucksache 19/27565) mitgeteilt, dass die elektronische Übermittlungsmöglichkeit erst in 2023 eingesetzt werden soll.“

Die Handreichung „Kassenführung – Neuregelung zum 1.1.2020“ ist auf der Website des ZDH unter folgendem Link abrufbar:

 https://www.zdh.de//fachbereiche/steuern-und-finanzen/kassenfuehrung/handreichung-kassenfuehrung-neuregelung-zum-112020/

 

Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2020

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde zum 1. Januar 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. In diesem Zusammenhang ergibt sich sicherlich die eine oder andere Frage. Im Folgenden fassen wir einige der wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Ab wann gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt ab 1. Januar 2020.

Für wen gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Anspruch haben alle Auszubildenden, die ab dem 1. Januar 2020 einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dies umfasst den erstmaligen Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses sowie einen im Jahr 2020 erfolgten Neuabschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses nach einem Betriebswechsel. Auch wer noch 2019 einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, aber für eine Ausbildung, die in 2020 beginnt, hat Anspruch.

 

Wer mehr dazu erfahren möchte, kann sich im Mitgliederbereich genauer informieren.

 

Weiterleitung zur Anmeldeseite

Einmal im Jahr zum Augenoptiker

1xO Kampagne

 
Ab dem 4.November startet die neue 1xO Kampagne ” Einmal im Jahr zum Augenoptiker”. Dieses Jahr soll der Schwerpunkt darauf gelegt werden, wer für das Gute Sehen verantwortlich ist, Sie als Augenoptiker. Der Augenoptiker wird hierbei als Dienstleister und und Berufsträger im Vordergrund stehen. 
Neben der reinen Onlinewerbung wird auch vermehrt auf Plakatwerbung und klassische Außenwerbung gesetzt. Videos laufen an 200 Bahnhöfen über Leinwände und auch werden dort Großplakate geklebt. Auch im Erfurter Bahnhof kann man dann das Plakat sehen.

Sie als Innungsbetriebe haben die Möglichkeit selbst vor Ort die Plakatmotive für sich zu nutzen und diese mit individueller Firmierung zu versehen. Sie können das unter folgender Adresse selbst online buchen und sich die Werbeflächen Ihres Betriebes suchen und die Laufzeit wählen. Die Druckkosten für die Plakate übernimmt der Verband, nur die Schaltkosten werden von Ihnen getragen.

http://www.1xo.de/plakatbuchung

Ab sofort können Sie sich in dem Selbstbucher-Tool anmelden. Sie bekommen dann das Passwort und die Erklärung des Tools. Bei Fragen rund um die Buchung stehen Ihnen die Mitarbeiter der ausführenden Firma IT WORKS unter 0211/177590 zur Verfügung.

Auch im Alter gut sehen? Informieren Sie sich was Sie zum Schutz der Augen machen können.

Schutzschild für die Augen

Dass UV-Licht der Haut schadet, ist hinreichend bekannt. Doch auch die Augen brauchen Schutz vor den negativen Einflüssen des Sonnenlichts. Eine gut angepasste Sonnenbrille sieht nicht nur modisch aus, sie sorgt gleichzeitig für blendungsfreie Sicht und schützt vor Langzeitschäden. Was viele nicht wissen: Auch die Blaulichtstrahlung von LEDs und Bildschirmen oder Displays kann sich ungünstig auf die Augen auswirken.

Blaues Licht verursacht Sehstress

Etwa 60 Prozent der Deutschen verbringen täglich mehr als sechs Stunden mit Computern, Tablets oder Smartphones. Der sogenannte digitale Sehstress ist somit weit verbreitet. Das blaue Licht, das von Bildschirmgeräten abstrahlt, verursacht Beschwerden wie müde und trockene Augen bis hin zu Fremdkörpergefühl und verschwommenem Sehen; Konzentrationsschwierigkeiten und Kopfschmerzen sind häufige Folgen. Darüber hinaus kann UV- und vermutlich auch Blaulicht das Auge vor allem langfristig schädigen und etwa Grauen Star (Katarakt) oder Netzhautdefekte begünstigen.

Sehkomfort und Augenschutz

Wer seinen Augen die Arbeit erleichtern möchte, sollte sich bei seinem Optiker zur Bildschirmbrille beraten lassen: Spezielle Brillengläser oder Kontaktlinsen mit Blaulichtfilter sorgen im Job und in der Freizeit für anstrengungsfreies Sehen am Bildschirm – ganz ohne Augenstress. Im Freien schützen klare Gläser oder Kontaktlinsen mit UV-Filter die Augen vor der täglichen Strahlenbelastung, die auch bei bewölktem Himmel vorhanden ist. An sonnigen Tagen bietet eine Sonnenbrille den besten Schutz.

Gutes Licht, schlechtes Licht

Die Kennzeichnung UV 400 für Sonnenbrillen besagt, dass die Gläser potenziell schädliche Strahlung mit einer Wellenlänge bis 400 Nanometer herausfiltern. So sind die Augen im Freien gut geschützt, dennoch profitiert der Körper von den positiven Effekten des Tageslichts und bestimmten Blaulichtanteilen, die unseren Tag-Nacht-Rhythmus steuern. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte seine Sonnenbrille immer beim Augenoptiker kaufen – dort gibt es neben kompetenter Beratung das passende Modell mit entsprechender Schutzwirkung und für jeden Anspruch, zum Beispiel auch in Form einer Sportbrille. Für Kinder ist der Augenschutz übrigens besonders wichtig, da ihre Augenlinse noch weitaus durchlässiger für Strahlung ist.

Weitere Infos: www.1xo.de

Die Augenoptiker der Augenoptiker- und Optometristen Innung des Landes Thüringen finden Sie hier:

Mein Augenoptiker

Sportbrillen: mit sicherem Durchblick ins Freie

Das Frühlingswetter zieht Millionen Freizeitsportler nach draußen. Sportbrillen sorgen für gesunden Durchblick, Sicherheit und Spaß!
Doch die Auswahl ist groß. Das KGS gibt Tipps, worauf fehl- und rechtsichtige Sportler beim Kauf achten sollen.

Berlin, 09.04.2019. Die Outdoor-Saison ist eröffnet. Für viele der rund 11,81 Millionen Deutsche, die mehrmals in der Woche Sport treiben, geht es jetzt raus an die frische Luft. Ohne die passende Sportbrille kann das allerdings böse ins Auge gehen. Das Kuratorium Gutes Sehen (KGS) gibt Tipps, worauf fehl- und rechtsichtige Sportler bei der Sportbrillenwahl achten sollten:

Sportbrillen sind Sportgeräte. Sie garantieren gutes Sehen, schnelles Reagieren und schützen die Augen. Leider üben 97 Prozent der Brillenträger ihren Sport ohne passende Brille aus. Fatal, denn immerhin ereignet sich laut Statistiken der Unfallversicherer jeder neunte Unfall beim Sport.

Kerstin Kruschinski vom KGS „So gesund die Bewegung im Freien ist, die Risiken sollte jeder kennen: schädliches UV-Licht, gleißende Sonne, holprige Wege, fliegende Insekten. Sportbrillen sorgen für Durchblick, schützen die Augen und sind somit Voraussetzung für eine sichere und schnelle Reaktion.”

Gläser und Fassungen – darauf kommt es an

Gesunder UV-Schutz: Das unsichtbare UV-Licht kann Linse und Netzhaut auf Dauer schädigen. Sicherheit bieten Brillen mit dem CE-Zeichen oder der Kennzeichnung „UV 400″ auf der Bügelinnenseite.

Entspannter Blendschutz: Getönte Gläser schlucken einen Teil des sichtbaren Lichts. Sportler werden weniger geblendet und sehen kontrastreicher. Je nach Sportart ist eine andere der fünf Kategorien optimal. Selbsttönende Gläser passen sich automatisch den Lichtverhältnissen an. Gegen nervende Lichtreflexe helfen polarisierende und entspiegelte Gläser. Sportoptiker können hier beraten.

Sichere Materialien: Um Augenverletzungen auszuschließen, sollten ausschließlich leichte, bruchsichere und flexible Kunststoffe wie Polycarbonat und Nylon zum Einsatz kommen.

Komfortable Passform: Die Fassung muss der Kopfform ergonomisch angepasst und mit Belüftungssystem, verstellbaren Bügeln, Nasenpads und Halteband sowie Antirutschauflagen am Nasensteg und Bügelende ausgestattet sein.

Augenschutz für Fehlsichtige – diese Möglichkeiten gibt es

Fehlsichtige Menschen können Sportbrillen mit Korrektionsgläsern wählen. Alternativ gibt es Sportbrillen mit Baukastensystem: Die Originalgläser werden per Adapter gegen die optischen Gläser getauscht. Einfacher, aber weniger komfortabel sind Sportbrillen mit Wechselscheiben oder Clip-in-Systemen.

Immer mehr Brillenträger greifen zur Kombi Kontaktlinsen und Sportbrille. Die Sicht ist uneingeschränkt scharf, die Bewegungsfreiheit optimal. Unter Schutzbrille und Helm stören die Linsen nicht.