Mindestausbildungsvergütung ab 01.01.2020

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurde zum 1. Januar 2020 eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende in Deutschland eingeführt. In diesem Zusammenhang ergibt sich sicherlich die eine oder andere Frage. Im Folgenden fassen wir einige der wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Ab wann gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG gilt ab 1. Januar 2020.

Für wen gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?

Anspruch haben alle Auszubildenden, die ab dem 1. Januar 2020 einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dies umfasst den erstmaligen Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses sowie einen im Jahr 2020 erfolgten Neuabschluss eines Berufsausbildungsverhältnisses nach einem Betriebswechsel. Auch wer noch 2019 einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat, aber für eine Ausbildung, die in 2020 beginnt, hat Anspruch.

 

Wer mehr dazu erfahren möchte, kann sich im Mitgliederbereich genauer informieren.

 

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